Steuerberatung Semmelweisstraße Altglienicke, Steuerberater Semmelweisstraße Altglienicke, Existenzgründerberatung Semmelweisstraße Altglieni, Finanzbuchhaltung / Lohnbuchhaltung Altglienicke, Jahresabschluss und Steuererklärungen Altglienicke Mößler Steuerberatung über Infos für Freiberufler als Gewerbetreibende, Arbeitszimmer, gewerblichen Grundstückshandel, Verzögerungsgeld, verbindliche Auskünfte beim Arbeitsamt sowie über das Führen von Fahrtenbücher
Am 01.04.12 00:02 | Treptow Fahrtenbücher: Der BFH stellt klar, dass ein Fahrtenbuch "zeitnah und fortlaufend in einer geordneten und geschlossenen äußeren Form" geführt werden muss. Manipulationen zu einem späteren Zeitpunkt müssen ausgeschlossen sein. Die meisten Fahrer von Dienstfahrzeugen wollen sich diese Mühe ersparen und nutzen die 1%-Regelung, wobei nach Auffassung der Finanzverwaltung der Bruttolistenpreis und nicht der jeweilige Anschaffungspreis als Basis genommen werden muss.
Freiberufler als Gewerbetreibende: Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die Tätigkeit einer Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG, Partnerschafts-gesellschaft), wenn diese neben der freiberuflichen Tätigkeit auch gewerbliche Einkünfte erzielt (Abfärbe- oder Infektionswirkung). Dies gilt nicht bei Freiberuflern, die einzeln tätig sind. Die Umqualifizierung der Einkünfte gilt bereit bei minimalen gewerblichen Einnahmen. In der Praxis wird eine Bagatellgrenze von 1,25% der gesamten Einnahmen als unschädlich angesehen. Die Einkünfte einer Ärztegemeinschaft werden danach der Gewerbesteuer unterworfen, wenn z. B. nebenbei medizinische Geräte, Hilfsmittel und Arzneien verkauft werden. Da die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 380% voll auf die Einkommensteuer der Gesellschafter angerechnet wird, hält sich die zusätzliche Steuerbelastung in Grenzen. Ausweg: Gründung einer weiteren Personengesellschaft, die die o.g. Waren verkauft.
Freiberufliche Praxis oder häusliches Arbeitszimmer? Die Kosten für freiberufliche Praxisräume können voll als Betriebsausgaben abgezogen werden, auch wenn diese im selben Haus wie die Privatwohnung liegen. Der BFH hat kürzlich beschlossen, nach welchen Kriterien ein häusliches Arbeitszimmer von der Praxis eines Freiberuflers abzugrenzen ist. Wichtige Anhaltspunkte sind zum Beispiel Anbau mit separatem Eingang, Beschäftigung von Mitarbeitern, Kundenverkehr, gesonderter Wartebereich mit Toiletten und Garderobe.
Gewerblicher Grundstückshandel: Der BFH hat vor kurzem klargestellt, dass bei sog. Ein-Objekt-Fällen eine bedingte Veräußerungsabsicht nicht für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels ausreicht. Bei Erwerb oder Bebauung des Grundstücks muss eine unbedingte Veräußerungsabsicht vorliegen, damit ein gewerblicher Grundstückshandel angenommen werden kann.
Verzögerungsgeld: Seit 2009 kann das Finanzamt ein Verzögerungsgeld zwischen 2.500,- Euros und 250.000,- Euros festsetzten, wenn z.B. angeforderte Unterlagen nicht innerhalb einer vom Finanzamt festgesetzten Frist eingereicht werden. Nun laufen die ersten gerichtlichen Verfahren zur Frage, ob das Finanzamt sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat. Es ist zu hoffen, dass die Gerichte der Willkür der Finanzämter klare Schranken setzen werden.
Für Verbindliche Auskünfte haben die Finanzämter seit einigen Jahren Gebühren verlangt. Bei einem Gegenstandswert bis zu 10.000,- Euros entfallen ab 04.11.2011 die Gebühren (Bagatellgrenze).
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