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Der Schreck ist groß, wenn es zum Verkehrsunfall gekommen ist, egal ob es sich um einen reinen „Blechschaden“ oder um einen Unfall mit Personenschaden handelt.

 

Richtiges Handeln nach einem Verkehrsunfall sichert Ihre Ansprüche. Sie sollten daher:

 

  • sich nicht vom Unfallort entfernen
  • die Unfallstelle sichern
  • auf Ihre Eigensicherung achten
  • Erste Hilfe leisten, soweit notwendig
  • die Polizei zum Unfallort rufen
  • Beweismittel sichern (Unfallort und Unfallzeit, Name und Anschrift des Unfallgegners sowie von Zeugen und Kennzeichen des Unfallgegners notieren, Fotos der Unfallstelle sowie der beschädigten Fahrzeuge mit dem Schadensausmaß fertigen)

 

Falsches Handeln am Unfallort hingegen kann u.U. zu strafrechtlichen Konsequenzen, dem Verlust des Versicherungsschutzes oder Ihrer Ansprüche führen. Sie sollten daher

 

  • den Unfallort nicht verlassen
  • kein Schuldanerkenntnis am Unfallort abgeben
  • keine Angaben gegenüber der Polizei machen (Ausnahme sind Ihre Personalien und die Art Ihrer Beteiligung am Unfall, Kennzeichen), es sei denn, die Schuld des Unfallgegners ist zweifelsfrei feststellbar

 

Nach einem Unfall sollten Sie umgehend fachanwaltlichen Rat einholen. Hier kann geklärt werden, ob und in welchem Umfang ein Mitverschulden vorliegt und demzufolge, ob und in welchem Umfang Sie mit Schadensersatz rechnen können. Wir beraten umfassend zu den materiellen Schadensersatzpositionen (z.B. Netto/Bruttoreparaturkosten, Nutzungs-ausfallentschädigung, Mietwagenkosten, etc.) sowie zu immateriellen Schadenspositionen (z.B. Schmerzensgeld, Erstattung von Behandlungskosten, Mehrbedarf, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, etc.).

 

Sollte sich herausstellen, dass Sie Unfallverursacher sind, beraten wir Sie über die auf Sie zukommenden strafrechtlichen und u.U. versicherungsrechtlichen Konsequenzen.

Inhaltlich Verantwortliche/r: Jördis Köhn
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