in Berlin Steglitz

Die verschiedenen Bereiche des Immobilienrechts umfassen die Beratungsfelder wie:

  • Projektentwicklungen
  • Gestaltung von Grundstückskauf- und Bewirtschaftungsverträgen (sowie deren Überprüfung und Kontrolle)
  • Mietverträgen insbesondere aus dem gewerblichen Bereich (sowie deren Überprüfung und Kontrolle)
  • Maklerverträge
  • Immobilienfinanzierungs- und Beteiligungsverträge an offenen und Geschlossenen Immobilienfonds

Ergänzend zu den Bereichen der Vertragskonzeption und -gestaltung übernehme ich im Streitfall auch Ihr Vertretung gegenüber dem Gegner und / oder vor Gericht.

Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit dem Nachlass eines Verstorbenen geschieht.
Unsere Tätigkeit im Erbrecht umfasst die Beratung des künftigen Erblassers vor dem Erbfall. Nach Eintritt des Erbfalls stehen wir Ihnen beratend und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite. Dabei rücken wir stets die persönlichen Interessen des Erblassers zu Lebzeiten und alle steuerlichen Aspekte in den Fokus.

Individuelle Fragen klären wir sehr gerne mit Ihnen persönlich!
 


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