Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei Hörrlein liegen auf den Gebieten des Familienrechts, des Strafrechts und des Erbrechts. Diese werden durch die Interessenschwerpunkte von Rechtsanwältin Ute Hörrlein im Straßenverkehrsrecht und Mietrecht ergänzt. Die angebotenen juristischen Dienstleistungen reichen von der Beratung in rechtlichen Fragen jeder Art über die Erstellung von Gutachten und Verträgen bis hin zur gerichtlichen Vertretung. Bei einem Besuch der Kanzlei stehen ausreichend Parkplätze in der näheren Umgebung zur Verfügung.