Rechtsanwältinnen Felgentreff & Pfordte über das neue Unterhaltsrecht
Am 05.12.07 15:58 | Friedrichshain Das neue Recht, welches zum 01.01.2008 in Kraft tritt, wird tendenziell zur Entlastung vor allem besser verdienender Unterhaltszahler führen, während in Mangelfällen (bei denen das Geld ohnehin schon nicht reicht, um den Unterhalt aller Berechtigten zu zahlen) aufgrund steuerlicher Nebenwirkungen oft sogar noch etwas weniger Einkommen zur Verteilung zur Verfügung stehen wird. Der bisher geltende Vorrang des geschiedenen Partners aus erster Ehe vor einem neuen Ehegatten wird nicht bestehen bleiben. Die Verpflichtung Geschiedener, sich selber um ihr Auskommen zu kümmern, statt den (die) Ex in Anspruch zu nehmen, wird ganz erheblich verschärft werden, und die Rechtsstellung unverheirateter Eltern wird der von Geschiedenen erheblich angenähert.
Die neue Düsseldorfer Tabelle 2008 (Unterhaltsleitlinie des OLG Düsseldorf) wird zur Besserstellung der Kinder führen, die als Reformziel einen großen Wert hatte:
Einkommen Alter
0-5 6-11 12-17
Tabelle 'netto' Tabelle 'netto' Tabelle 'netto'
bis 1.500 Euro 279 Euro (202 Euro) 322 Euro (245 Euro) 365 Euro (288 Euro)
bis 1.900 Euro 293 Euro (216 Euro) 339 Euro (262 Euro) 384 Euro (307 Euro)
bis 2.300 Euro 307 Euro (230 Euro) 355 Euro (278 Euro) 402 Euro (325 Euro)
bis 2.700 Euro 321 Euro (244 Euro) 371 Euro (294 Euro) 420 Euro (343 Euro)
bis 3.100 Euro 335 Euro (258 Euro) 387 Euro (310 Euro) 438 Euro (361 Euro)
bis 3.500 Euro 358 Euro (281 Euro) 413 Euro (336 Euro) 468 Euro (391 Euro)
bis 3.900 Euro 380 Euro (303 Euro) 438 Euro (361 Euro) 497 Euro (420 Euro)
bis 4.300 Euro 402 Euro (325 Euro) 464 Euro (387 Euro) 526 Euro (449 Euro)
bis 4.700 Euro 425 Euro (348 Euro) 490 Euro (413 Euro) 555 Euro (478 Euro)
bis 5.100 Euro 447 Euro (370 Euro) 516 Euro (439 Euro) 584 Euro (507 Euro)
Zum Weihnachtsfest :Frohe und besinnliche Stunden.
Zur Jahreswende: Dank für die angenehme Zusammenarbeit und das erwiesene Vertrauen.
Für das Neue Jahr: Glück , Gesundheit und Erfolg!