Wir beraten Sie umfassend und erstellen gemeinsam mit Ihnen individuell zugeschnittene Dokumente
Mit Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen können Sie selbst recht-zeitig bestimmen, was mit Ihnen im Falle einer Notsituation, in der Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, wichtige Entscheidungen für sich zu treffen, geschieht. Denken Sie zum Bei-spiel an Einwilligungen in dringend notwendige ärztliche Behandlungen, an die Unterlassung lebensverlängernder Maßnahmen bei unheilbaren Erkrankungen, die Aufenthaltsbestimmung (z.B. Unterbringung in Senioren- oder Pflegeeinrichtungen), an Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen bei Heimunterbringung (Fixierung, Bettgitter u.ä.), die Regelung von Vermögensangelegenheiten wie Bankgeschäfte oder Haushaltsauflösungen und noch Vieles andere mehr.
Notsituationen können jederzeit, in jedem Alter und vor allem unerwartet eintreten, sorgen Sie daher schon jetzt verbindlich vor.
Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin. Wir werden Ihnen Ihre Fragen sehr gerne beantworten und gemeinsam mit Ihnen auf Sie persönlich zugeschnittene Verfügungen/Vollmachten gestalten.
Das Feedback unserer Mandanten, die wir bislang auf diesem Gebiet beraten und mit denen wir diese Dokumente erstellt haben, ist sehr positiv. Die ausführlichen und individuellen Patientenverfügungen werden auch von der Ärzteschaft geschätzt.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf über unser Online-Kontaktformular auf unserer Homepage, per E-Mail (info@ra-kanzlei-werner.de), per Fax (030/92378602) oder per Telefon (030/92378601).