Am 02.10.11 22:02 | Köpenick Die Ordnungsbehörde, die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen ein bestimmtes Verhalten vor und will Sie dafür zur Rechenschaft ziehen. Meine Aufgabe besteht darin, Ihnen Beistand zu leisten und Ihre Rechte zu wahren, d.h. Sie zu verteidigen. Der Verteidiger ist der Beistand des Beschuldigten. Der Verteidiger bewacht das gesetzliche Verfahren und macht für den Beschuldigten alle entlastenden Faktoren gegenüber der staatlichen Gewalt geltend. Der Mandant kann sich nicht darauf verlassen, dass die Strafverfolgungsbehörden entlastende Umstände für den Beschuldigten ermitteln. Der Mandant kann in einem Strafverfahren nur dem Strafverteidiger vertrauen. Oftmals fühlt sich der durch die Strafverfolgung attackierte Mandant von seinen Mitmenschen verlassen. Besonders schwer wird es für ihn, wenn er sich in Untersuchungshaft befindet und selbst nicht aktiv an seiner Verteidigung arbeiten kann. Demnach ist es für den Mandanten außerordentlich wichtig, dass ihm ein vertrauensvoller Anwalt zur Seite steht, der die Verbindung zur Justiz hält. Die Folgen eines Strafverfahrens können für den Einzelnen erheblich sein. Das Strafsystem sieht im Strafverfahren u.a. die Freiheitsstrafe und die Geldstrafe vor. Dem Beschuldigten kann aber auch die Entziehung der Fahrerlaubnis als so genannte Maßregel der Besserung und Sicherung drohen. Die Verteidigung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ist aufgrund der drohenden Sanktionen für den Beschuldigten demzufolge lebensnotwendig.
Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Hilfe in Anspruch nehmen!