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Am 05.09.11 03:11 | Köpenick, Treptow Häufig ist es so, dass man, soweit man Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wird und, soweit das geführte Verfahren nicht eingestellt wird, als Folge einen Strafbefehl erhält.
Ein Strafbefehl ist nur bis zu einer bestimmten Strafhöhe möglich. Er wird aber häufig durch die ausstellenden Gerichte genutzt, um das Verfahren schnellstmöglich ohne Hauptverhandlung abzuschließen.
Bei einem Strafbefehl unterstellt das Gericht, dass sich der Tatvorwurf bestätigt hat und unterstellt weiter, dass der Beschuldigte bzw. der Angeklagte, sich geständig zeigt. In aller Regel werden mit einem Strafbefehl Geldstrafen ausgesprochen. Diese Geldstrafen setzen sich zusammen aus zwei Faktoren. Die Höhe des ersten Faktors bestimmt sich nach der Schwere der Tat. Der zweite Faktor wird ermittelt oder geschätzt nach dem vermutlichen Einkommen des Angeklagten. Diesen zweitgenannten Faktor zu überprüfen ist relativ einfach. Er wird ermittelt aus dem monatlich zur Verfügung stehenden Nettoeinkommen abzüglich irgendwelcher Unterhaltsverpflichtungen, daran anschließend durch 30 geteilt und im Ergebnis erhält man dann die Höhe eines Tagessatzes.
Der auf den ersten Blick für einen Angeklagten bestehende vermeintliche Vorteil eines Strafbefehls ist der, dass, soweit er diesen ohne Einspruch über sich ergehen lässt, ihm eine mündliche Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht erspart bleibt und die Sache dann scheinbar erledigt ist, soweit die im Strafbefehl ausgewiesene Geldstrafe auch bezahlt wird. Daher wird auch ein solcher Strafbefehl häufig akzeptiert, insbesondere dann, wenn eine Geldstrafe in nicht allzu großer Höhe ausgeurteilt wird.
Meist werden jedoch die weiteren Folgen übersehen, wenn man den Strafbefehl rechtskräftig werden lässt.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass, soweit die Anzahl der Tagessätze, also der Faktor, der sich nach der Schwere der Tat bestimmt, über 90 liegt, eine solche Verurteilung in einem zu beantragenden polizeilichen Führungszeugnis auftaucht. Da man ein polizeiliches Führungszeugnis häufig für Bewerbungen benötigt, ist eine solche Eintragung sodann von Bedeutung.
Man ist, auch nach außen sichtlich, vorbestraft, was auch für den Fall, dass man später möglicherweise noch ein weiteres Verfahren zu erwarten hat, dazu führt, dass Strafen bei neuerlich vorgeworfenen Taten und darauf folgenden Verurteilungen regelmäßig höher ausfallen.
Aber selbst, wenn die Anzahl der Tagessätze den Faktor 90 nicht übersteigt und man insoweit beruhigt ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen kann, sollte man nicht außer Acht lassen, dass auch bei Verurteilungen zu geringeren Strafen dies häufig zu erheblichen Nachteilen führen kann, soweit damit z. B. Verbote verbunden sind, bestimmte Berufe auszuüben, bzw. sobald ein dann Verurteilter bestimmte besondere Erlaubnisse zum Betreten von Sicherheitsbereichen benötigt.
Gegen solche Folgen, die mit einer rechtskräftigen Verurteilung verbunden sind, kann dann regelmäßig nichts mehr unternommen werden. Insoweit sollte man also stets überlegen und sich gegebenenfalls beraten lassen, ob man gegen einen Strafbefehl nicht Einspruch einlegen sollte. Dies muss man schriftlich tun bis spätestens 14 Tage nach Zustellung.
Man kann dann, soweit man einen Rechtsanwalt beauftragt, nach erfolgter Akteneinsicht auch immer noch entscheiden, ob man diesen Einspruch wieder zurücknimmt oder einen Hauptverhandlungstermin anstrebt. Man kann auch den Einspruch auf die Höhe der Strafe oder auch, wenn man weniger verdient als von dem Gericht geschätzt, auf die Höhe des Tagessatzes beschränken.
Gerade, wenn man nicht vorbestraft ist und die Schuld nur gering ist, besteht die Möglichkeit, im Hauptverhandlungstermin zu erreichen, dass das Verfahren möglicherweise gegen Zahlung einer Auflage eingestellt wird.
Das hat dann insoweit den Vorteil, dass man weiter nicht vorbetraft ist und auch die Gerichtskosten nicht zu tragen hat, mögliche Nebenfolgen hat man ebenso nicht zu befürchten. Eine Prüfung der Angelegenheit kann lohnen, auch wenn man manchmal nur um die Höhe der Strafe kämpfen kann.
Zu Fragen das Strafrecht betreffend stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.