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Rechtsanwälte, Strafbefehl, Geldstrafe, Strafrecht, Erbrecht Was tun bei Bußgeldbescheid - Rechtsanwälte Gräning & Kollegen

Am 31.03.12 00:02 | Köpenick, Treptow
Für einen Moment ist man unachtsam und schon "flattert" ein Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, dem Überfahren einer Roten Ampel oder wegen zu geringem Abstand auf der Autobahn ins Haus. Eine Überprüfung des Bescheides lohnt sich, da viele Bußgeldbescheide fehlerhaft sind.

Bevor ein Bußgeldbescheid ergeht, bekommt man als Betroffener zunächst die Gelegenheit, sich in einem Anhörungsbogen zu dem Vorfall zu äußern, bzw. direkt gegenüber der Polizei, wenn diese einen gleich "rauszieht". Hier ist es ratsam, keine Angaben zu machen. Die Erfahrung zeigt, dass man sich hier leicht in Widersprüche verstrickt, auch wenn man meint, man sei auf der sicheren Seite.

Hält die Behörde nach der Anhörung an ihren Vorwürfen fest, ergeht ein Bußgeldbescheid. In diesem ist eine Geldbuße und ggf. ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg festgesetzt. Gegen diesen Bescheid kann man innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch einlegen. Dies kann jeder Bürger auch ohne anwaltliche Vertretung tun. Ob man "Einspruch" oder "Widerspruch" gegen den Bußgeldbescheid schreibt ist dabei egal, obwohl Einspruch sprachlich richtig ist. Ausreichend ist, dass aus dem Schreiben hervorgeht, dass man sich gegen die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit zur Wehr setzen will. Eine besondere Begründung zum Einspruch ist zunächst nicht erforderlich.

Wichtig ist, dass der Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist, also rechtzeitig, bei der ausstellenden Behörde, meist dem Ordnungsamt (das Datum des Posteinganges zählt), erhoben wird. Dies kann schriftlich oder per Fax erfolgen.

Hat man Einspruch eingelegt, prüft die Bußgeldbehörde erneut, ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig erlassen wurde. Kommt die Bußgeldstelle zu diesem Ergebnis, wird die gesamte Akte an die Staatsanwaltschaft und von dort an das zuständige Amtsgericht abgegeben. Das Amtsgericht bestimmt dann einen Termin zur Hauptverhandlung. Der Betroffene kann hier seine Einwände gegen den Bußgeldbescheid vortragen.

Das Gericht prüft die gesamte Angelegenheit dann noch einmal unabhängig und wesentlich genauer als vorher die Bußgeldbehörde. Am Ende wird per Urteil oder Beschluss über Geldbuße und weitere Folgen entschieden.

Die Erfahrung zeigt, dass es für eine Verteidigung gegen Bußgeldbescheide oft sinnvoll ist, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen, schon bei Einlegung des Einspruchs.

Nur ein Rechtsanwalt bekommt die vollständige Akteneinsicht, inkl. des Videomaterials.

Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und auch den Bereich Verkehrsrechtsschutz mitversichert haben, können, soweit Ihnen nicht vorsätzliches Handeln vorgeworfen wird, die hier anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten gegenüber der Rechtsschutzversicherung geltend gemacht werden.

Für Fragen zu diesem und anderen Themen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

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Rechtsanwalt Dirk Gräning
Tel: 030- 67 99 56 - 0
info@graening-kollegen.de

Schlagwörter: Rechtsanwälte Strafbefehl Geldstrafe Strafrecht Erbrecht

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