Rechtsanwälte, Rechtsanwalt, Rechtsanwältin, Anwaltskanzlei, Rechtsanwaltskanzlei Die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Hartz IV
Am 30.03.12 04:02 | Lichtenberg Diese Überschrift ist falsch. Es gibt keine Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Hartz IV.
Dan Mechtel
Rechtsanwalt
PS: Das wäre ein recht kurzer Beitrag gewesen, aber so ist es: Entgegen landläufigen Behauptungen in Talkshows, man wolle die Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitern, gibt das Gesetz, das SGB II, diese Möglichkeit nicht her. Man kann zu Hartz IV nichts hinzuverdienen, weil man nämlich nicht von Hause aus "Hartz-IV-Empfänger" ist. Sogar bei meinen eigenen Mandanten erlebe ich, dass sie dieser Stigmatisierung bereits selbst unterfallen sind. Ich unterbreche dann immer und sage, "das glaube ich nicht. Sie haben doch einen Beruf, sind Maurer, Chemiker oder Pianist- und weil Ihr Einkommen nicht reicht, bekommen Sie Hartz-IV dazu." Dann setzt das Nachdenken ein.
Das SGB II nämlich sammelt alle Einkunftsarten -auch aus Arbeit, aber eben auch jeden Zinsgroschen auf einem Sparbuch, jede Unterhaltsleistung und leider auch das gesamte Kindergeld und fragt dann, ob es zum Leben reicht. Dann wird mit dem "Bedarf" (derzeit 359,00 Euro für Alleinstehende + Miete) verglichen-
und dann gibt es vielleicht Hartz IV dazu!
Nicht mehr und nicht weniger, als diesen Irrtum aufzuklären und einen falschen Gedanken vieler Politiker "vom Kopf auf die Füße zu stellen" ist Sinn dieser Wortmeldung. Es gibt immer nur "Hartz IV dazu"; niemals kann man zu Hartz IV "etwas dazuverdienen".
PPS: Und was ist mit den berühmten 100 Euro? Nun, das ist lediglich eine Anrechnungsvorschrift. Sie ist im SGB II übertitelt mit "§ 30 - Freibeträge bei Erwerbstätigkeit". 100 Euro werden also in dem oben genannten Rechenweg nicht angerechnet (wie z.B. auch die Zahlung von Schmerzensgeld nicht; § 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB II); an der Grundaussage, dass es keinen Hinzuverdienst gibt, ändert dies gar nichts.