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Johannes Steinmann, Rechtsanwalt

Bahnhofstraße 61
12305 Berlin Tempelhof Lichtenrade
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Rechtsanwalt aus Lankwitz über das neue Erbschaftssteuergesetz

Am 23.11.10 00:00 | Tempelhof
Ferne Verwandte und sonstige Erben werden mehr Steuern zahlen müssen. Auf die meisten Menschen gerade im engen Familienverbund kommen keine neuen Steuern zu, wenn sie erben.

Nach dem Gesetzentwurf werden dagegen Kinder, Enkel oder Ehepartner trotz der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Höherbewertung von Immobilien in den meisten Fällen keine Steuer zahlen müssen. Das normale Eigenheim soll weiter steuerfrei vererbt werden können. Die Erleichterungen für Firmenerben sollen rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten.

Nähere Informationen zum detailliertes Konzept der Erbschaftsteuer-Reform erhalten Sie bei:
Rechtsanwalt Johannes Steinmann
Bahnhofstraße 61
12305 Berlin
Telefon: 030 70765170

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