Wir beraten Arbeitsnehmer, Rentner und Beamte im Rahmen einer Mitgliedschaft bei Einkünften ausschließlich nichtselbstständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen und Unterhaltsleístungen sowie bei:
• Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
• Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden)
• Sonstige Einkünfte (z.B. Veräußerungsgeschäfte)
Wenn diese insgesamt 13.000 Euro bzw. 26.000 Euro nicht übersteigen.
Des Weiteren werden wir tätig bei:
• Riester-Bonus (steuerliche Auswirkungen)
• Kindergeld, Kindergeldzulage
• Lohnsteuerermäßigung
Persönliche Fragen nehmen ich sehr gern von Ihnen entgegen!