in Berlin Hellersdorf, Hohenschönhausen, Marzahn

In der Deutschen Industrienorm (DIN) 1986 Teil 30 wurde festgelegt, dass spätestens bis zum 31.12.2015 für jedes Grundstück der Nachweis einer Dichtheitsprüfung der Abwasser- Leitungen vorliegen musste. Auch das Wasserhaushaltsgesetz (§ 18b WHG) schreibt vor, dass Betriebe ihre Abwasserleitungen regelmäßig auf Dichtheit kontrollieren lassen müssen.

Der Verfahrensablauf einer Dichtheitsprüfung findet normalerweise in drei Schritten statt: Reinigung, TV-Inspektion und schließlich die eigentliche Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft.

Nach der Reinigung des Leitungsnetzes kann die TV-Inspektion der Abwasseranlage erfolgen. Schon dieser Arbeitsschritt liefert unter Umständen stichhaltige Anhaltspunkte zur Undichtigkeit einer Abwasseranlage.

Sollte die TV-Inspektion Schäden wie Rohrbruch, Boden sichtbar, eindringendes Bodenmaterial oder Infiltration ans Tageslicht fördern, ist die Sanierung der Anlage unumgänglich. Eine Dichtheitsprüfung ist zu diesem Zeitpunkte überflüssig, da schon durch die TV-Inspektion eine Undichtheit festgestellt wurde. In diesem Fall wird erst nach der Sanierung der Abwasseranlage die Dichtheitsprüfung als abschließender Check durchgeführt.

Bevor es ans "Eingemachte" - sprich TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung - geht, müssen Leitungen und Schächte gründlich gereinigt werden. Lose Ablagerungen und ausgehärtetes Fett können die Sicht der Kamera behindern und dazu führen, dass Schäden nicht erkannt oder falsch eingeschätzt werden. Unter Umständen kommt die Kamera durch die Ablagerungen nicht weiter und die TV-Inspektion muss abgebrochen werden.

Als Reinigungsmethode kommt die Hochdruckspülung zum Einsatz. Bei diesem Vorgehen wird eine kleine Düse an einem Schlauch durch die Leitungen gezogen. Der Wasserstrahl löst Ablagerungen von der Rohrwandung. Diese werden von dem ablaufenden Wasser abgeschwemmt. Üblicherweise muss dieser Vorgang mehrmals wiederholt werden.

Vor der Dichtigkeitsprüfung von privaten Abwasserleitungen und -schächten steht eine "Entdeckungstour in die Unterwelt". Mittels einer TV-Kamera oder, wenn möglich, per Augenschein werden Leitungen und Schächte auf eventuelle Schäden untersucht.

Die TV-Inspektion dient u. a. dazu, die Leitungslängen und die Nennweiten zu bestimmen. Diese Daten werden für die Ermittlung der Grenzwerte bei der Dichtheitsprüfung benötigt

Mit Hilfe der Ergebnisse der TV-Inspektion kann ein kostengünstiges und langfristig tragbares Sanierungskonzept erstellt werden.

Sollte schon bei der TV-Inspektion erkannt werden, dass z. B. Grundwasser in die Leitungen eindringt, kann auf die Dichtigkeitsprüfung verzichtet werden. Stattdessen sollte die Abwasseranlage gleich saniert werden, um Kosten zu sparen.

Abwasseranlagen von Altbauten werden in der Regel mit Wasser auf ihre Dichtheit geprüft. Im Gegensatz zur Luftprüfung bietet der Check mit Wasser den Vorteil, dass gleich ein Urteil über den Grad der Undichtheit abgeben werden kann.

Zwei Methoden werden eingesetzt: die Wasserfüllstandsprüfung und die Wasserdruckprüfung.

Bei der Wasserfüllstandsprüfung sperrt der Sachkundige die Grundleitung mit einer Blase ab. Die Leitung wird anschließend bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstandes,
z. B. einem Bodenablauf, oder bis zur Unterkante der Reinigungsöffnung in der Fallleitung mit Wasser aufgefüllt. Sinkt der Wasserstand z. B. im Bodenablauf ab, ist die Leitung undicht. Gewisse Wasserverluste sind erlaubt. Der Sachkundige füllt den Bodenablauf bis zum Ende der Prüfzeit immer wieder auf und misst die zugegebene Wassermenge. Wenn mehr Wasser als erlaubt zugegeben werden muss, ist die Dichtheitsprüfung nicht bestanden.

Bei Neubauten und Abwasseranlagen in den Wasserschutzzonen I und II gelten höhere Anforderungen an die Prüfungen, z. B. an die Prüfzeit. Die Prüfkriterien können unter DIN 1986-30:2003-02 (Altbauten) und in DIN EN 1610:1997-10 (Neubauten, Gebäude in Wasserschutzzone I und II) nachgelesen werden.

Die Luftprüfung kommt in erster Linie bei Neubauten zum Einsatz, da dort gute Absperrmöglichkeiten im Leitungsnetz vorhanden sind - ältere Gebäude bieten diese häufig nicht.

Hierbei werden die Abwasserleitungen an allen Einleitungsstellen abgedichtet und mit Luftdruck beaufschlagt.
Im Gegensatz zur Prüfung mit Wasser beansprucht der Check mit Luft weniger Zeit.

Der Sachkundige ermittelt u. a. in Abhängigkeit des Rohrdurchmessers die Prüfzeit und den zulässigen Druckverlust. Wenn der Druckverlust in einem bestimmten Zeitraum unterhalb des zulässigen Werts bleibt, ist das Grundleitungsnetz dicht.

Weitere Informationen zu den Prüfkriterien sind in DIN EN 1610:1997-10 und im ATV-DVWK M143 Teil 6 nachzulesen.

 

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