in Berlin Köpenick

Der BGH sprach mit Urteil vom 06.07.21 einer Kundin Schadensersatz wegen einer Kaufpeisminderung zu. Dieser kleine Schadensersatz bedeutet, die Kundin kann ihr Dieselschummelfahrzeug behalten und erhält zusätzlich einen Geldbetrag als Schadensersatz, eine sog. Kaufpreisminderung. Vorteil: ein Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer wird nicht abgezogen.

Es ist nicht selten so, dass Verbraucher ihr Fahrzeug behalten wollen, aber auf einen Ersatz für die Minderung des Wertes aufgrund des Dieselskandals nicht verzichten wollen, selbigen Anspruch hat der BGH jetzt bestätigt.

Bisher war es so, dass die meisten Kunden den großen Schadensersatz begehrt hatten, also Rückgabe des Fahrzeuges gegen Zahlung einer Summe X, meist Kaufpreis abzgl. eines Nutzungsersatzes für gefahrene Kilometer.

Sofern Sie daher ihr Dieselgate-Fahrzeug behalten möchten, aber eine Minderung beanspruchen, rufen Sie mich an. Ich helfe Ihnen Ihre Ansprüche gegen VW und Co. durchzusetzen.

 

Inhaltlich Verantwortliche/r: Tessa Leonie Rackow
Impressum: /news/impressum/59514.htm

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