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Wer mit seinem PKW im Ausland in einen Unfall verwickelt wird, hat besondere Probleme bei der Schadensregulierung: Welche Rechtsordnung gilt für die Schadensersatzansprüche? Welches Gericht ist für eine Schadensersatzklage zuständig?

Bei einem Unfall in einem Mitgliedstaat der Europäische Union ist die
Rechtslage mittlerweile recht übersichtlich. Nach einer Entscheidung des
EuGH vom 13.12.2007 kann eine Klage gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in der Regel vor einem deutschen Gericht erhoben werden.

Welches Schadensersatzrecht zur Anwendung kommt, ist seit dem 11.01.2009 in der Verordnung EG Nr. 864/07 ("Rom II") geregelt. Danach gelten für Grund und Umfang der Haftung sowie für die Verjährung grundsätzlich die Vorschriften am Unfallort. Es gibt allerdings mehrere Ausnahmen. Wohnen beispielsweise die Unfallbeteiligten in demselben Staat, kommt dessen Recht zur Anwendung. Bei einem Unfall zwischen einem Berliner und einem Hamburger in Italien gilt demnach deutsches Recht.

Die für die Haftungsfrage maßgeblichen Verkehrsvorschriften bestimmen sich allerdings immer nach dem Recht des Unfallortes.

In verkehrsrechtlichen Angelegenheiten hilft Ihnen gerne Rechtsanwalt Gustav Rausch.

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