in Hellersdorf, Hohenschönhausen, Weißensee

Rechtsanwältin Engwicht vertritt und berät Mandanten in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Um qualifizierte anwaltliche Hilfe zu gewährleisten, arbeitet sie ausschließlich im Bereich Familien- und Kindschaftsrecht. Mit diesen Tätigkeitsschwerpunkten ist sie seit vielen Jahren vertraut und auch bundesweit tätig.

Elterliche Sorge:

Eltern gemeinsamer Kinder sind dann gemeinsam sorgeberechtigt, wenn sie verheiratet sind oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Trennen sich die Eltern muss es nicht zum Streit um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder kommen. Nichteheliche Eltern bleiben auch nach einer Trennung gemeinsam sorgeberechtigt und auch im Zuge einer Scheidung verbleibt es grundsätzlich bei der gemeinsamen elterlichen Sorge, solange beide Elternteile dies wünschen und hierzu kein entsprechender Antrag während des Scheidungsverfahrens gestellt wird.
Können sich die Eltern jedoch nach einer Trennung nicht über den ständigen Aufenthaltsort des gemeinsamen Kindes oder andere Themen einigen oder beansprucht ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge für das Kind, dann ist eine anwaltliche Begleitung während eines sorgerechtlichen Verfahrens unverzichtbar. Ein in diesen Fragen erfahrener Anwalt wird immer das Kindeswohl im Auge behalten und vor allem das psychologische Wissen mitbringen, das bei der Auswertung von Verfahrenspflegerberichten und psychologischen Sachverständigengutachten benötigt wird. Darüber hinaus wird er dem Mandanten helfen, das eigene Anliegen durch das richtige Auftreten vor Gericht zu befördern.
Gleiches gilt für die besonders schwierigen und oft auch langwierigen Verfahren, bei denen das Sorgerecht entweder von Seiten des Jugendamtes in Frage gestellt wird bzw. durch einen gerichtlichen Beschluss entzogen werden soll oder im Falle bereits entzogener Sorgerechtsbefugnisse, wenn die Eltern die Rückführung des Kindes bzw. die Rückübertragung des Sorgerechts begehren.

Ich helfe Ihnen gern bei Ihren persönlichen Fragen!

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