Vor 1 Monat – Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitgeber für die Folgen einer Impfung durch eine Betriebsärztin nicht haftbar gemacht werden kann (Urteil vom 21.12.2017, Az. 8 AZR 853/17).Die Klägerin war von der im Betrieb ihres Arbeitgebers tätigen Betriebsärztin gegen Grippe geimpft wo[...]