Vor 1 Jahr –
Auch Beamte, die vor ihrer Zurruhesetzung wegen Krankheit daran gehindert waren, Erholungsurlaub zu nehmen, können von ihrem Dienstherrn einen finanziellen Ausgleich hierfür verlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin am 27.05.2010 in einer Reihe parallel gelagerter Klageverfahren entschi[...]