Vor 2 Jahren –
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie entfaltet erst Wirksamkeit, wenn sie der Empfänger auch zur Kenntnis nehmen kann. Die sicherste, gleichwohl teuerste ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher bzw. über einen privaten Botendienst. V[...]