Vor 2 Jahren –
Bei Eingang einer Klage besteht für das Gericht die Möglichkeit, soweit der Kläger dies beantragt hat, nicht sofort einen Termin anzuberaumen, sondern vielmehr das schriftliche Vorverfahren anzuordnen. Die Regelung dazu findet sich in der Zivilprozessordnung (ZPO).
Im Rahmen eines schriftliche[...]