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Gern beraten und vertreten wir Sie in unseren Schwerpunkten.Das Wichtigste

Im Strafrecht: Machen Sie keine Angaben, die über die Pflichtangaben (§ 111 OWiG) hinausgehen. Handeln Sie sofort. Die Fristen im Strafrecht sind kurz. Der Staat will seinen (angeblichen) Strafanspruch durchsetzen und tut dies mit Vehemenz. Nehmen Sie über Ihren Verteidiger Akteneinsicht, um Informationsgleichstand zu erhalten. Dämme bauen - in jeder Lage des Verfahrens den Fortgang des Ermittlungsverfahrens und die rechtskräftige Verurteilung hindern, um eine Einstellung zu erzielen. Benennen Sie einen Verteidiger Ihrer Wahl als Pflichtverteidiger. Geben Sie dem Gericht nicht die Möglichkeit, einen Verteidiger seiner Wahl zu bestimmen. Dies ist dann ein Verteidiger, der das Vertrauen des Gerichts genießt, nicht aber unbedingt Ihr Vertrauen.

Im Verkehrsstrafrecht: Der Staat ist schnell mit einem Führerscheinentzug bei der Hand. Dies betrifft insbesondere ältere Menschen. Bereiten Sie sich sorgfältig vor.     

Wartezeiten vermeiden - ganz einfach: Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

Inhaltlich Verantwortliche/r: Georg C. Schäfer
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