Wir haben uns als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Sozialrecht ganz auf die Beratung und Vertretung unserer Mandanten im Arbeitsrecht (z.B. Kündigung Arbeitsrecht, Kurzarbeit Arbeitsrecht, Abfindungen Arbeitsrecht, Aufhebungsvertrag, Arbeitslohn, Urlaubsabgeltung) sowie Teilbereiche im Sozialrecht insbesondere an der Schnittstelle zum Arbeitsleben (z.B. Erwerbsminderungsrente, Grad der Behinderung, Sperrzeiten Arbeitslosengeld bei Arbeitsaufgabe, Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherung, Statusfeststellung) spezialisiert.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Kündigungen nur drei Wochen Zeit haben eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einzureichen. Manche Fehler bei einer Kündigung müssen sogar noch eher moniert werden, beispielsweise wenn man die Kündigung mangels Vorlage einer Vollmacht zurückweisen will. Ebenso ist es spätesten nach Erhalt der Kündigung wichtig auf weitere mögliche Kündigungshindernisse, wie beispielsweise eine Schwerbehinderung oder eine Schwangerschaft hinzuweisen.
Teilen Sie uns daher bitte bei der Terminsvereinbarung möglichst den Tag des Erhalts der Kündigung mit, damit wir rechtzeitig einen Termin vereinbaren können. Außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie regelmäßig, auch an Feiertagen unseren Telefonservice. Sollte dieser einmal keinen zeitnahen Termin verfügbar haben, rufen wir Sie umgehend am nächsten Arbeitstag zurück.
Freundliche Grüße
MEINHARDT Rechtsanwaltskanzlei
Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Berlin-Hellersdorf, Helle Mitte, Nähe U-Bahnhof Hellersdorf, Parkplätze vor der Haustür und im Parkhaus, Zugang behindertengerecht, Fahrstuhl vorhanden