in Berlin Treptow

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zum 1. Januar 2023 ist das Plattform-Steuertransparenzgesetz in Kraft getreten.

Die Finanzämter sind offensichtlich überzeugt davon, dass viele der Bürger, die aufunterschiedlichste Art und Weise Einkünfte erzielen, diese nur unvollständigerklären und mithin dafür auch keine Steuern zahlen. Das gilt insbesondere fürBürger, die über bestimmte Plattformen agieren und sich quasi in deren Schutzverstecken können, da die Betreiber solcher Plattformen nur mit großenSchwierigkeiten, gegebenenfalls auch gar nicht, gezwungen werden konnten,Auskünfte über die Personen, die auf ihrer Plattform bestimmte Leistungenanbieten, erteilen zu müssen.

Praktische Beispiele für solche Portale sind unter anderem Airbnb, über die Bürgerprivaten Wohnraum für einen Übergangszeitraum zur Vermietung anbieten könnenoder eBay.

Betreiber von solchen digitalen Plattformen sind nun verpflichtet, denFinanzbehörden Informationen über Anbieter zu erteilen. Darüber können dieAnbieter identifiziert werden und es kann zugeordnet werden, inwieweit mit diesenTätigkeiten steuerrechtlich relevante Vorgänge verbunden sind.

Bereits aus den oben genannten Beispielen ist klar, dass z.B. der Verkauf vonWaren oder auch die Überlassung von Wohnraum gegen Entgelt sowie dasErbringen von verschiedentlichen Dienstleistungen aber auch eine Überlassung vonNutzung an Verkehrsmitteln unter solche Tätigkeiten fallen .

Die Plattformbetreiber müssen zukünftig alle auf der Plattform registrierten, bzw.tätigen Anbieter melden, wobei es auch Grenzen gibt, wenn nur in bestimmtemUmfang Tätigkeiten erbracht und wenig Vergütung erzielt wird. Dabei ist es so, dasssowohl Name und Anschrift, als auch die Steuer ID genannt werden muss.

Wenn die Plattformbetreiber die in dem Gesetz genannten Vorschriften nichteinhalten, also ihren Meldeverpflichtungen nicht nachkommen, wird ein Bußgeldverhängt, welches sich zwischen 5.000 € und 50.000 € belaufen kann.

Diese Meldepflicht trifft die Plattformbetreiber, sodass die Bürger, die diesePlattformen nutzen, aufgrund der veränderten Gesetzeslage erst einmal keineAktivität entfalten müssen. Insoweit kann es sein, dass die Plattformbetreiber dieAnbieter auffordern, Ihnen entsprechende Informationen, nämlich die, die sie auchbrauchen, um ihrer Meldepflicht nachzukommen, zu erteilen.

Der Gesetzgeber hofft, dass eine Reihe von Vorgängen, die bis jetzt ohne jeglicheVersteuerung der Einkünfte unbeachtet blieben, nunmehr erfasst werden und zueiner gewissen Steuergerechtigkeit führen.

Dirk GräningRechtsanwalt

Rechtsanwälte Gräning & KollegenHomepage: www.graening-kollegen.de

Inhaltlich Verantwortliche/r: Dirk Gräning
Impressum: /news/impressum/59582.htm

Diese News wurde Vor 1 Monat aktualisiert.

Köpenicker Straße 16
12524 Berlin Treptow Altglienicke
Mo, Fr 09:00 - 16:00
Di - Do 09:00 - 18:00

Anzeige