in Erkner Köpenick

Das OLG Hamm hat im Urteil vom 13.03.2018 (Az. 26 U 4/18) den Betreiber des Ärzteberwertungsportals jameda verurteilt, die negative Bewertung eines Nutzers zu entfernen, in der behauptet worden war, die betroffene Zahnärztin verzichte auf Aufklärung und Beratung. Weiter war in der Ärztebewertung behauptet worden, dass die von der betroffenen Zahnärztin durchgeführten prothetischen Maßnahmen zum Teil fachlich nicht korrekt seien. Die Zahnärztin beantragte beim Landgericht eine einstweilige Verfügung, durch die jameda verurteilt wurde, die Ärztebewertung zu entfernen. Dagegen legte jameda Berufung ein. Weiterlesen


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