Vor 2 Jahren –
Liebe Leserinnen und Leser,der Investitionsabzugsbetrag (IAB) beträgt max. 40% der voraussichtlichen Investitionskosten. Er kann, solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist, auch für zurückliegende Jahre in Anspruch genommen werden. Er darf auch gebildet werden, wenn dadurch Steu[...]