Vor 7 Jahren –
Wenn Sie Kinder haben, können Sie ab 2012 bis zu 4000Euros (pro Jahr und Kind) für Betreuungskosten als Sonderausgaben steuerlich absetzen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG).
Bis einschließlich 2011 konnten Kinderbetreuungskosten nur dann berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer Erwerbst[...]