Vor 8 Jahren –
Wer mit Unternehmen aus anderen EU-Ländern zusammenarbeitet, braucht für Lieferungen und Leistungen keine Umsatzsteuer abführen, wenn der Auftraggeber eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id) angeben kann. Aber Vorsicht: Sie sollten selbst prüfen, ob die UST-Id. korrekt ist - sonst ford[...]