Vor 2 Monaten –
Beim Auszug eines Mieters muss der Vermieter die Kosten für die Zwischenablesung des Energieverbrauchs übernehmen. Bei diesen Kosten handle es sich weder um Betriebskosten noch um eine so genannte Nutzerwechselgebühr, die auf die Mieter abgewälzt werden könnten, entschied der Bundesgerichtshof [...]