Vor 7 Jahren –
Spontane Äußerungen eines Beschuldigten nach seiner Erklärung von seinem Schweigerecht und seinem Recht einen Verteidiger hinzuzuziehen Gebrauch machen zu wollen, dürfen von der Justiz nicht weiter hinterfragt werden.
Tut sie es doch, sind die weiteren womöglich selbstbelastenden Äußerungen ni[...]