Vor 8 Jahren –
Nicht alle betrieblich veranlassten Aufwendungen werden steuerlich gewinnmindernd als Betriebsausgaben berücksichtigt. Bewirtungsaufwendungen sind nur abziehbar, wenn die Höhe der Kosten angemessen ist. Bewirtungskosten liegen vor, wenn ein Unternehmer Geschäftspartner, beispielsweise Kunden od[...]